Tempo-30-Zonen, Gemeinde Volketswil

Ausgangslage / Auftrag

Die Gemeinde Volketswil plant die etappenweise Umsetzung mehrerer Tempo-30-Zonen. Mit der dafür erforderlichen Planung wird SNZ beauftragt.

Als gesetzliche Grundlage gilt die aktuelle Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (Stand 01.01.2023). Im Vergleich zu früher ist kein umfangreiches Gut­achten mehr erforderlich. Dennoch ist für die Genehmigung durch die Kantonspolizei je Zone ein Massnahmenplan mit einem Kurzbericht erforderlich.

Bestandesaufnahme / Situationsanalyse

Als erstes erfolgt eine Bestandesaufnahme (u. a. Aufnahme bestehender Signalisation / Markierung sowie Verkehrsberuhigungsmassnahmen etc.) des entsprechenden Gebietes. Im Rahmen der Situationsanalyse werden bestehende Problem- / Gefahrenstellen erfasst sowie eine Unfallanalyse durchgeführt. Ein wichtiger Bestandteil ist jeweils auch die Betrachtung der Schul- und Kindergartenstandorte mit den Hauptschulwegen sowie wichtige Velo­routen, welche im Perimeter liegen.

Massnahmenplanung

Geschwindigkeitsmessungen an ausgewählten Strassenquerschnitten liefern Hinweise auf das Geschwindigkeitsniveau im betrachteten Gebiet und bilden eine wichtige Grundlage für die Massnahmenplanung. Gemäss Praxis der Kantonspolizei sind bei einem v85-Wert von 41km/h und höher zwingend bauliche Massnahmen notwendig. Ist der v85-Wert tiefer reichen in der Regel markierungstechnische Massnahmen. Im Rahmen der Mass­nahmenplanung ist das massgebende Fahrzeug festzulegen, um die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Falls erforderlich, sind dazu Abklärungen mit den Blaulichtorganisationen (z. B. Feuerwehr) oder zu speziellen Fahrzeugtypen (z. B. Mähdrescher) durchzuführen. Im Weiteren ist zu prüfen, ob durch die Tempo-30-Zone mögliche negative Auswirkungen entstehen (Ausweichverkehr, Fahrzeitverlängerung Linienbus). Befindet sich eine Buslinie im Perimeter sind Abklärungen mit dem Busbetreiber zu machen.

Prüfung durch Bewilligungsbehörde

Der erarbeitete Massnahmenplan sowie die Kurzdokumentation werden der Kantonspolizei (Bewilligungsbehörde im Kanton Zürich) zur Vorprüfung eingereicht. Bei Bedarf erfolgt eine Begehung vor Ort. Nach einer allfälligen Bereinigung der Unterlagen erfolgt die offizielle Einreichung bei der Kapo, welche dann die notwendigen Verfügungen erstellt. Nach der Publikation und Ablauf der Rekursfrist kann die Umsetzung der Tempo-30-Zone erfolgen.

Auftraggeber

Gemeinde Volketswil

Bearbeitungszeitraum

2023 – laufend