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Tempo-30-Zonen, Gemeinde Volketswil
Ausgangslage / Auftrag
Die Gemeinde Volketswil plant die etappenweise Umsetzung mehrerer Tempo-30-Zonen. Mit der dafür erforderlichen Planung wird SNZ beauftragt.
Als gesetzliche Grundlage gilt die aktuelle Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (Stand 01.01.2023). Im Vergleich zu früher ist kein umfangreiches Gutachten mehr erforderlich. Dennoch ist für die Genehmigung durch die Kantonspolizei je Zone ein Massnahmenplan mit einem Kurzbericht erforderlich.
Bestandesaufnahme / Situationsanalyse
Massnahmenplanung
Prüfung durch Bewilligungsbehörde
Der erarbeitete Massnahmenplan sowie die Kurzdokumentation werden der Kantonspolizei (Bewilligungsbehörde im Kanton Zürich) zur Vorprüfung eingereicht. Bei Bedarf erfolgt eine Begehung vor Ort. Nach einer allfälligen Bereinigung der Unterlagen erfolgt die offizielle Einreichung bei der Kapo, welche dann die notwendigen Verfügungen erstellt. Nach der Publikation und Ablauf der Rekursfrist kann die Umsetzung der Tempo-30-Zone erfolgen.
Auftraggeber
Gemeinde Volketswil
Bearbeitungszeitraum
2023 – laufend
